Förderung

GEG – ein Überblick

Wird in 2024 eine klimafreundliche Heizung eingebaut, dann gilt Folgendes:

  • Die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent gilt für alle Antragsteller.
  • Bonuszahlungen sind bis zu 70 Prozent Heizungsförderung möglich. Dabei werden alle Heizungsanlagen gefördert, die dem neuen GEG entsprechen.
  • 5 % Effizienzbonus wird zusätzlich für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • Bei Gas-Heizungen können die Kosten für die Umrüstung auf H2-Ready angerechnet werden.
  • Die maximal förderfähigen Investitionskosten werden von bisher 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus gesenkt.
  • 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 € pro Jahr.
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus 
    Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
  • 80 Prozent Energieberatungskosten
    Das BMWK fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ durch qualifizierte Energieberaterinnen und -berater mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro)
  • 2.500 € Emissionsminderungszuschlag werden für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 nachweislich einhalten.


Für Mehrfamilienhäuser wird die Förderung nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • je 10.000 € für die 2.-6. Wohneinheit
  • je 3.000 € ab der 7. Wohneinheit

Bei Nichtwohngebäuden gelten ähnliche Grenzen nach Quadratmeterzahl.

Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und die förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen werden gesondert angerechnet, d. h. es können im gleichen Jahr sowohl die volle Summe für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.

Neu erhältlich ist ein Kreditangebot – zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr – für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.

Wichtig: Es gilt KEIN generelles Kaminofen-Verbot ab 2024! Solange Ihr Ofen die in der BImSchV festgelegten Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte einhält, dürfen Sie ihn weiterhin betreiben. Für die Zulassung nach 2024 muss Ihr Schornsteinfeger allerdings einen Nachweis über die Einhaltung der Werte verlangen. Diesen Nachweis können Sie entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Einzelmessung erbringen. Falls Ihr Holzofen die Abgas-Grenzwerte überschreitet, müssen Sie den Ofen entweder nachrüsten, austauschen oder stilllegen.

Pelletöfen mit Wärmetauscher werden häufig auch als Pelletofen mit Wassertasche bezeichnet. Förderfähig ist nur diese Variante. Das bedeutet, von den Förderprogrammen profitieren können nur Pelletöfen, die automatisch arbeiten und wasserführend sind. Diese Biomasseheizungen sind mit einer integrierten Beschickung ausgestattet und verbrennen die Pellets automatisch, ohne dass Sie „nachfüllen“ müssen.

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