Schutz vor Wasser im Keller

Sintflutartige Regenfälle, Hagel, Hitze und Dürre, im Mai in Rheinland-Pfalz gar ein Tornado der Stärke F1, zuletzt die verheerenden Bilder der Flutkatastrophe,...

die uns alle bis ins Mark getroffen haben – und nach Angaben der Klimainformationssysteme Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist durch die globale Erwärmung bis Ende des 21. Jahrhunderts mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Jahresmitteltemperatur von bis zu fünf Grad Celsius zu rechnen. In direktem Zusammenhang steht eine Zunahme der Wasserdampfmenge um etwa sieben Prozent pro Grad Celsius Erwärmung und entsprechend auch der Intensität von Niederschlagsereignissen.

Unzählige Eigenheimbesitzer stehen neben den vielen mit der Katastrophe verbundenen Sorgen wieder einmal mehr vor der bangen Frage, ob oder in welcher Höhe die Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt. Trotz aller Machtlosigkeit gegenüber derartigen Naturgewalten rücken wieder einmal mehr die Mängel bei der eigenen Versicherung, aber auch bei der vorausschauenden Sicherheitsausstattung des eigenen Hauses in den Fokus. Erst im August letzten Jahres stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach einer Umfrage fest, dass lediglich sechs Prozent der Hausbesitzer das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen „auf dem Schirm“ hätten. Und dies bei Schäden, die regelmäßig in Milliardenhöhe liegen. Da „für Schäden durch Hochwasser, plötzliche Unwetter und Starkregen“ jedoch weder die normale Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung aufkommen und somit der Schutz für alles, was im meist betroffenen Keller installiert und untergebracht ist, entfällt, rät der GDV zu einer Elementarschadenversicherung. Umfassende Informationen, welche Versicherungen wie optimal ineinandergreifen, und welche konkreten Gegenstände sich einzeln bzw. zusätzlich zu versichern empfehlen, können enorme Verluste abwenden.

Mit einer Weigerung der Kostenübernahme ist jedoch immer dann zu rechnen, wenn Schutzmaßnahmen im Haus fehlerhaft ausgeführt wurden, nicht den Richtlinien entsprechen, nicht turnusgerecht gewartet werden oder gar nicht vorhanden sind. Die Rückstausicherung wurde jetzt in vielen Medieninterviews erwähnt, aber Achtung: Sie allein genügt längst nicht überall als Maßnahme. Deshalb empfehlen wir Bauherren und Hauseigentümern, gerade im Hinblick auf diese zunehmenden Wettereignisse zu prüfen, ob ihr Eigentum ausreichend und entsprechend den Gesetzen und Normen geschützt ist.

Fragen Sie uns, wenn Sie sich nicht sicher sind! Die Möglichkeiten, Ihren Keller, aber auch Ihre sanitären Anlagen im Erdgeschoss nach den anerkannten Regeln der Technik abzusichern, sind vielfältig und reichen von verschiedenen Rückstauverschlüssen über diverse Hebe- oder Rückstaupumpanlagen bis zum Fäkalienrückstauautomat. Für den sicheren Schutz sind nicht nur die Verwendung von Qualitätsprodukten und eine fachgerechte Installation wichtig. Ebenso sollte man alle einschlägigen DIN-Normen kennen und wissen, welche Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben sind und wo sich die Rückstauebene befindet, da dies von der Kommune festgelegt werden kann.